Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Henko Service GmbH | Stand: 18.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Henko Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

(2) Der in Abs. 1 als „Auftraggeber“ bezeichnete Kunde ist Verbraucher, wenn er eine natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Der in Abs. 1 als „Auftraggeber“ bezeichnete Kunde ist Unternehmer, wenn er eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und der Auftragnehmer diesen durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Aufnahme der Auftragsausführung annimmt. Die Aufnahme der Auftragsausführung gilt nur dann als Annahme, wenn ihr eine vorherige Beauftragung durch den Auftraggeber zugrunde liegt. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages. Leistungen, die nicht vom erteilten Auftrag umfasst sind, werden nur vergütet, wenn sie vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt oder nachträglich genehmigt wurden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 3 Vergütung, Arbeitszeit-Abrechnung, Zonen-Anfahrt und Kleinmaterial

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand auf Basis der am Tag der Ausführung gültigen Stundenverrechnungssätze des Auftragnehmers. Die aktuellen Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen liegen in unseren Geschäftsräumen aus.

(2) Für jeden erteilten Einzelauftrag wird eine Mindestarbeitszeit von einer (1) Arbeitsstunde berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der tatsächliche Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung geringer ist. Höherer Zeitaufwand wird entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit abgerechnet. Übersteigt der Zeitaufwand die erste Arbeitsstunde, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von jeweils einer halben Arbeitsstunde (0,5 Stunden / 30 Minuten). Jede angefangene halbe Stunde wird dabei als volle halbe Stunde abgerechnet.

(3) Die Anfahrts- und Bereitstellungskosten werden basierend auf der Distanz zum Betriebssitz des Auftragnehmers (Abteihofstraße 34, 40221 Düsseldorf) pauschal nach folgenden Zonen abgerechnet:

Zone 1 (0 bis einschließlich 10 km): 25,00 € netto

Zone 2 (mehr als 10 bis einschließlich 30 km): 45,00 € netto

Zone 3 (mehr als 30 bis unter 50 km): 69,00 € netto

Zone 4 (ab 50 km): 1,50 € netto je gefahrenem Kilometer

(4) Für nicht einzeln im Angebot oder auf der Rechnung aufgeführtes Verbrauchsmaterial und Kleinteile (wie beispielsweise Isolierband, Schrauben, Klemmen oder ähnliches Installationsmaterial) berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 2 % der Nettoauftragssumme. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand für Kleinmaterial entstanden ist.


§ 4 Ungeplante Eileinsätze und Notdienst-Zuschläge

Für dringende Einsätze und Notdienste außerhalb der regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers werden auf die Arbeitszeit-Sätze sowie auf die Anfahrtspauschale der jeweiligen Zone (§ 3 Abs. 3) folgende Zuschläge erhoben:

 Spätschicht (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): +50 % Zuschlag

Nachtarbeit (Montag bis Sonntag, 22:00 - 06:00 Uhr): +100 % Zuschlag

Samstagsarbeit (00:00 - 24:00 Uhr): +50 % Zuschlag

Sonn- und Feiertagsarbeit: +100 % Zuschlag

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Ausführung der Elektroarbeiten erforderlichen örtlichen Gegebenheiten rechtzeitig bereitgestellt sind. Insbesondere ist dem Fachpersonal ungehindert und gefahrenfrei Zugang zu den Anlagen, Zählern und Arbeitsbereichen zu gewähren. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, insbesondere wenn bauseitige Leistungen bzw. Leistungen durch Dritte nicht rechtzeitig erbracht werden, werden als Wartezeit nach der Taktung gemäß § 3 Abs. 2 berechnet.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und eingebauten Materialien, Komponenten und Geräte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher finanzieller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum der Henko Service GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

 

§ 7 Gewährleistung und Reklamationen

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Berechtigte Mängelrügen werden kostenfrei im Wege der Nachbesserung behoben. Reklamationsfahrten, die auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, sind für den Auftraggeber kostenfrei. Unberechtigte Mängelrügen werden nach den regulären Sätzen gemäß § 3 abgerechnet.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Düsseldorf). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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